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1. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 636

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
636 Ellropa. Die europäischen Staaten. die großem Staaten Rußland, Frankreich, Oesterreich, Großbritannien, Preußen, die 5 europäischen Großmächte, den größten Einfluß ausüben, Rußland und Oesterreich das rein monarchische, Frankreich und England das constitutionell-monarchische Prinzip vertretend, Preußen bildet in neuester Zeit zwischen beiden die Mitte. Seit mehr als 3 Jahrzehnten ist es den diplomatischen Verhandlungen der Staaten gelungen, den allgemeinen Friedenszustand in Europa zu erhalten; die verhältnißmäßig großen, immer gerüsteten Heere tragen das Ihrige auch mit zur Erhaltung des Friedens bei. Mehrere Staaten, namentlich die deutschen, haben sich zu einem Staatenverbande zur Erhaltung des innern Friedens, zur gemeinsamen Verwahrung gegen Außen zum deutsch en Bund mit einander verbunden; die Schweizer Republiken-Cantone bilden zusammen die Schweizer Eidsgenosisenschaft, die in neuster Zeit von innern Zerwürfnissen schwer heimgesucht ist. Die Freistaaten in Europa sind zumeist die kleinsten Staaten. §. 72. Europa enthält 3 unumschränkte Kaiserthümer: Rußland, Oesterreich, die Türkei oder Pforte. 16 Königreiche, in Südeuropa: Portugal und Spanien auf der west- lichen, Sardinien und Neapel auf der mittlern, Griechenland auf der östlichen Halbinsel; in Mitteleuropa: Frankreich im W, Belgien, Niederlande, Hannover, Pre.ußen, Sachsen, Baiern, Würtemberg; in Nordeuropa: Dänemark, Schweden und Norwegen, Großbritannien. 1 geistlichen Staat: den Kirchenstaat. 8 Großherzogthümer: Toscana auf der Apenninenhalbinsel, Baden in Süddeutschland, Großherzogthum Hessen, Churhessen oder Churfürstenthum Hes- sen, Oldenburg, Meklenburg-Schwerin,Meklenburg-Strelitz in Nord- deutschland, Sachsen-Weimar in Mitteldeutschland. 9 Herzogthümer: Parma, Modena in Italien; Nassau, Sachsen- Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Braunschweig, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg im und am mitteldeutschengebirgsgürtel. (Das Herzogthum Lucca ist 1847 an Toscana, das Herzogthum Anhalt-Köthen an Anhalt-Dessau und Bernburg, Parma an den ehemaligen Herzog von Lucca gekommen.) 10 und 4 Fürstenthümer: Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere und jüngere Linie, Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigma- r i n g e n, L i e ch t e n st e i n, alle in Deutschland gelegen. Das Fürstenthum Monaco im Königreich Sardinien, und die Fürstenthümer Moldau, Walachei und Ser- vien, die unter russischem Schutz zur Türkei gehören, sind kaum als selbstständige Fürstenthümer zu nennen. 1 Landgrafschaft: Hesfen-Homburg in Deutschland. 4 freie deutschebundesstädte: Lübeck im Ostseegebiet, Bremen an der Weser, und Hamburg an der Elbe im Nordseegebiet, die Ueberreste der alten Hansa; Frankfurt am Main. Die früher vorhandene fünfte freie Stadt Krakau ist, weil sie Jahre lang Sitz und Heerd von polnischen Verschwörungen gewesen, 1846 mit Oesterreich vereinigt worden. 22 helvetische Freistaaten oder Cantone, vereinigt zum Staatenbunde der Schweizer Eidsgenossenschaft, die früher 7 aristokratische, 15 demokratische Cantone enthielt, jetzt nach großen Zerwürfnissen großen Umänderungen entgegen geht. In Italien liegt die kleine Republik San Marino mitten im römischen Gebiet. — Die ionischen Inseln bilden unter Englands Schutz die Republik derionischen

2. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 638

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
638 Europa. Die Größe der Staatsgebiete in Q. M. und die Staatseinkünfte. heit, Natur-und Kunsterzeugnisse und Handelsverhältnisse, die Ver- hältnisse der Schule, Staatseinnahmen u. Ausgaben und ihr Verhältniß zur Volkszahl, Staatsschulden, Staatsversa ssung und Staatsverwaltung, die Heeresmacht und die Kriegsflotten stärke sind außer den natürlichen Landes- verhältnissen die Hauptmomente bei der Betrachtung der einzelnen Staaten, bei ihrer Vergleichung mit einander. Ueber die Bevölkerungs-, über die Produkten- und Handelsverhältnisse der einzelnen Staaten sind schon vergleichende Uebersichten gegeben worden; es folgen hier einige vergleichende Uebersichten über Gebiets große, Staatseinnahmen und Ausgaben, Staatsschulden, Heeresmacht und Krieg flotten stärke der einzelnen europäischen Staaten. 1. Die Größe der europäischen Staatsgebiete in Quadratmeilen. tz. 76. Rußland -98,838 Schweden u.norw. 13,7464 Oesterreich 12,104g Deutscher Bund 11,214 Türkei 9832 Frankreich 9774 Spanien 8598g Großbritannien 5553 g Preußen 5080g Dänemark 2494 Neapel 2033 Portugal 1659g Baiern 1394g Sardinien 1373 Kirchenstaat 811g 718g Schweiz Griechenland 717g Hannover 698g Niederlande 640g Belgien 536g Toscana 415 Würtemberg 354tv Baden 278g Sachsen 271g Mcklendnrg-Schwerin 227 Churs. Hessen 208 Großh. Hcsien 152» Oldenburg 114 Parma 107 Modena 100 Nassau 85g Braunschwcig 67 Sachsen-Weimar 66g Jonische Inseln 31? Meklcnburg-Strelitz So* Sachsen-Mcinigen 45g Sachsen-Koburg 37 s- Sachsen-Altenburg 24g Waldeck 21 f Lippe 214 Rcuß jüngere Linie 21^ Anhalt-Dessau \ ' Anhalt-Bernburg /4 Hohenzoll. Sigmaringen 15g Schwarzburg-Rudolstadt 15g „ Sonderöhausen 15g Schaumburg-Lippe 9g Rcuß, ältere Linie 6g Bremen 6g Hamburg 6g Lübeck 6 Hohcnzollern-Hechingen 5z Hcffcn-Homburg 5 Liechtenstein 2z Frankfurt lg Monaco lg Marino lt'à Die 5 Großmächte: Rußland, Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, haben zusammen ein Gebiet von 131,350 Q. M., mit mehr als 175'/2 Mill. Einw., fast 3/t der Gesammtoberfläche, 7/io der Bevölkerung; Schweden und Norwegen folgt seiner Größe nach unmittelbar nach Rußland, kommt seiner Bevölkerung nach erst hinter dem lomal kleinern Baiern; die Türkei und Spanien sind beide größer als Preußen, haben aber nur 2/3 seiner Bevölkerung; der deutsche Bund nimmt nach Ge- bietsgröße den 3ten, nach Volkszahl den 4ten Platz ein. 2. Die Staatseinkünfte der europäischen Staaten. §. 77. Die Staatseinkünfte aller europäischen Staaten belaufen sich gegen- wärtig auf fast 1345 Millionen Thaler, ihre Ausgaben werden etwas höher gerechnet, da einige Staaten, namentlich Frankreich, mehr ausgeben als einnehmen. Würden diese Staatseinnahmen alle aus Abgaben von den Landesbewohnern erhoben, was nicht der Fall ist, und wären sie gleichmäßig unter dieselben vertheilt, so würden im Durch- schnitt auf jeden Kopf etwa 5'/g Rthlr. Abgaben kommen; der durchschnittliche Be- trag ist aber weit geringer, weil die meisten Staaten ein Staatsvermögen oder ein Staatsbesitzthum haben, und aus demselben einen Theil ihrer Einkünfte beziehen. Die Staatseinkünfte der einzelnen Staaten stellten sich in den vorgesetzten Jahren in runden Thalerzahlen:

3. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 673

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Deutschlands Bewohner. 673 §. 56. Die Deutschen sind darum die Hauptbevölkerung der deutschen Bundes- staaten. Rein deutsche Staaten sind alle zum deutschen Bunde gehörigen Staaten außer Oesterreich, Preußen, Königreich Sachsen, Dänemark. Sach sen ist fast ganz deutsch, mit Ausnahme seiner 33,000 Wenden in der Oberlausitz-, Preußen hat neben seiner vorwaltenden deutschen Bevölkerung in seinem Bundesgebiet Wenden in der Lausitz, Kaffuben in Pommern, Polen in Schlesien, Wallonen bei Malmedy; Oesterreich besitzt in seinem deutschen Bundesgebiet neben den Deutschen Slaven und Italiener, und Griechen und Armenier, wenn auch in geringer Zahl; in seinen nicht zum deutschen Bunde gehörigen Staatstheilen ein buntes Gemisch verschieden- artiger Völker. Dänemark ist in seinem zum deutschen Bunde gehörigen Landestheil ganz deutsch und hat selbst in seinem übrigen Staatsgebiet, namentlich in Schleswig, eine nicht unbedeutende deutsche Bevölkerung. Niederlande, Belgien, die Schweiz haben, obwohl nicht zum deutschen Bunde gehörig, eine vorwaltend deutsche Bevölkerung, sind als vorwaltend deutsche Staaten zu betrachten. Die Niederlande, welche durch Luxemburg am deutschen Bunde Antheil nehmen, haben eine rein deutsche Bevölkerung, in Belgien sind 3/4 der Bevölkerung deutsch, in der Schweiz gehören die Cantone Zürich, Luzern, Unterwalden, Schwyz, Uri, Glarus, Zug, Solothurn, Basel, Schaffhausen ganz, Bern zu */T, Graubündten zu Vi o, Freiburg zu 2/5, Wallis zu '/g der deutschen, Waadt, Genf, Neuenburg und Tessin ganz der welschen Sprache an. — Rechnen wir alle diese Deutschen zusammen, und fügen wir die außerhalb Deutschland lebenden Deutschen hinzu, 1 % Mill. im Elsaß, Lothringer und Flandern in Frankreich, '/2 Mill. in Rußland, 7000 in Sardinien am Monterosa, und 5 Mill. in Amerika, vorzüglich in Nordamerika, so erhalten wir als Gesammtsumme der Deut- schen auf der ganzen Erde 53 — 54 Mill., welche in mehr als 70 unabhängigen Staaten wohnen; schmerzlich ist der Verlust der i V* Mill. Deutschen im Elsaß, Lothringen und Flandern, die Frankreich an sich gerissen hat. tz. 57. Verschieden hat sich nach den so verschiedenen Oberflächenverhältnissen von Deutschland die deutsche Sprache ausgebildet, sie ist in viele Mundarten zerfallen, die sich, wie ganz Deutschland seinen Oberflächenverhältnissen nach in das ebene Nord-, in das gebirgige Süddeutschland zerfällt, in zwei Hauptgegensätzen, als platt- oder niederdeutsche oder sächsische, als hoch- oder oberdeutsche oder fränkische Mundarten zeigen, zwischen denen sich als Mittelglieder die mittel- deutschen Mundarten annehmen ließen. Die Sprachgrenze zwischen Ober- und Niederdeutsch geht bei Aachen von dem französischen Sprachgeb-et ab, folgt bis Roer- monde der Maas, geht dann nach 0 und überschreitet nördlich von Düsseldorf den Rhein, diesen hinauf bis zum Einfluß der Sieg, die sie auf den nördlichen Gebirgs- zügen begleitet, um über den Habichtswald zur Verbindung der Werra mit der Fulda, und dann über den Unterharz zur Elbe zwischen Magdeburg und Barby zu ziehen und von da an die Elbe bis Wittenberg, und dann südlich von Krossen die Oder über- schreitend zur deutschslavischen Grenze. Das Hochdeutsche hat in der deutschen Literatur das Uebergewicht gewonnen; die deutsche Schriftsprache, die aus dem ganzen deutschen Sprachgebiet ihren Reichthum gesammelt hat und noch sammelt, hat mehr Elemente aus dem Hochdeutschen als aus dem Niederdeutschen aufgenommen, wodurch die erstere eine tiefere geistige Veredelung erlangt hat, während das Niederdeutsche in den untern Regionen des Geistes und Lebens sich fortbewegt hat; nur die Holländer haben sich mehr und mehr von den übrigen deutschen Stämmen losreißend, ihre Sprache zu einer eigenthümlichen, der h o l l än d i sch e n, ausgebildet; eine, eigenthümliche Aus- bildung hat die flämische Sprache in Belgien gewonnen, und mit ihr eine eigene

4. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 686

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
686 Europa. Deutschlands Bewohner. Neuchâtel, Baiern, Sachsen, Würtemberg, Baden, Churfürstenthum Hessen, Groß- herzogthum Darmstadt, die großherzoglich und herzoglich sächsischen Lande, die Anhalt, die Schwarzburg, die Reuß, die Hohenzollern, Braunschweig, Waldeck, Hessen-Homburg, Frankfurt, Lippe, Nassau, Luxemburg, also die meisten der deutschen Fürsten mit Aus- nahme des für sich stehenden Oesterreichs, des von Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe bestehenden hannover-oldenburgischen Steuer- vereins, mit Ausnahme der beiden Großherzogthümer Meklenburg, des Herzog- thums Holstein-Lauenburg, der freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen. Der Zollverein bezweckt einen möglichst freien Verkehr unter den Be- wohnern der Zollvereinsstaaten, gleichmäßige Besteuerung der verschiedenen Erzeugnisse, gleichmäßiges Zollsystem gegen das Ausland. Die Zollverwaltung ist eine gemeinsame, die Zolleinkünfte werden nach Abzug der Verwaltungskosten unter die verschiedenen Staaten nach ihrer Volkszahl vertheilt, die darum alle 3 Jahre genau ermittelt wird; Frankfurt erhält einen etwas höhern Antheil. Die zu bewachenden Zollgrenzen betragen 1053 M., von denen auf Preußen 752, auf Baiern 154, Baden 60, Sachsen 60, Churhessen 13, Würtemberg 3 kommen; für die Zollerhebung sind 883, für den Zoll- schutz 5066 Personen angestellt; das gesammte Zollpersonal in den einzelnen Staaten war früher weit größer; 19 Centralbehörden führen die Aufsicht über 189 Haupt- und 228 Nebenzollämter, die theils an der Grenze, theils im Innern sich befinden. Der Brutto-Zollertrag betrug 1834 bei einer Bevölkerung von 23'4 Mill., im ganzen Zollverein 14'/2 Mill. Rthlr., die Verwaltungskosten 2 J3f der Reinertrag zur Ver- theilung 12'4 Mill. Rthlr., 15 '/2 Sgr. auf jeden Einwohner; 1845 dagegen bei 28/2 Mill. Einwohner, der Bruttoertrag c. 272/5 Mill. Rthlr. bei c. 2'/z Mill. Rthlr. Verwaltungskosten, der Reinertrag fast 25 Mill. Rthlr., so daß auf jeden Ein- wohner 26y3 Sgr. Zolleinnahme kam, was eine überraschende Zunahme des Handels- verkehrs darthut, der sich besonders in Wollen-, Baumwollen- und Seidengeweben zeigt. Möge der Zollverein nicht blos dem deutschen Vaterlande materiellen Nutzen bringen, sondern der Anfang und Fortgang eines neuen deutschen Volksthums, einer neuen deutschen Volkswiedergeburt werden, in welcher über dem allgemein verbindenden Volksnamen deutsch jeder Besondername, preußisch, baiersch u. s. w. untergehe, möge er die Anbahnung einer organischen Gemeinschaft vorläufig unter den deutschen Völkem werden, bis er einst die Völker der Erde umfasse! §. 73. Ihren kirchlich en Verhältnissen nach gehörten Deutschlands Bewohner der katholischen, der lutherischen, der reformirten und der unirten Kirche an, neben denen sich noch kleine Kirchlein und Sekten befinden, wie die Brüdergemeinde, die Mennoniten, die Wiedertäufer, die Schwedenborgianer u. m. a., zu welchen in neuester Zeit die Neukatholiken und die freien evangelischen Gemeinden getreten sind; gering ist die Zahl der zur griechischen sich Bekennenden, die Zahl der Juden beläuft sich auf fast v/2 Mill. Die Zahl aller Katholiken beläuft sich auf 21'/2, die der Protestanten auf 18/2 Mill. In Preußen, Nassau und Baden ist die Union vollzogen, besteht statt der lutherischen undreformirtenkirche vorherrschend die unirte; in den übrigen deutschen Staaten haben sich beide Kirchen, die lutherische und die reformirte, noch in ihrer Besonderheit erhalten. Die Brüdergemeinde hat als Hauptpunkte eine Anzahl von Gemeindeorten, in denen ihre Glieder beisammen wohnen: Herrnhut u.klein-Welke in Sachsen,Ebersdorf u.lobenstein imreußischen, Gnadenfeld, Gnadenfrei, Gnadenberg, Neusalz, Niesky, Barby, Gnadau, Neuwied im Kgr. Preußen, Königshofen in Würtemberg. Missionsgesellschaftenzur Bekehrung der Heiden sind in Halle die Missionsanftalt der Frankeschen Stiftungen,

5. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 689

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Deutschlands politische Verhältnisse. 689 Q. M. mit 5 Ständen, 2) der burgundische, 469 Q. M. und 1 Stand, 3) der westphälische, 1250 Q.m. mit54ständen, 4) der churrheinische, 458 Q.m. mit 10 Ständen, 5) der oberrheinische, 500 Q. M. mit 54 Ständen, 6) der schwäbische, 729 Q. M. mit 95 Ständen, 7) der bairische, 1010 Q. M. mit 20 Ständen, 8) der fränkische, 484 Q. M. mit 23 Ständen, 9) der nieder- sächsische, 1240 Q. M. mit 24 Ständen, 10) der obersächsische Kreis, 1998 Q. M. mit 22 Ständen. . Die Nebenländer waren das Königreich Böh- men, das Markgrafenthum Mähren, das Herzogthum Schlesien, das Mark- grafenthum der Ober - und Nied erlausitz. Das ganze Gebiet des deutschen Reiches umfaßte vor der französischen Revolution 12,512 Q. M. mit 28'/2 Mill. E. Die Friedensschlüsse von Basel, Campo Formio und Lüneville in den Jahren 1795, 97 und 1801 entrissen dem deutschen Reiche nicht nur ansehnliche Landestheile, sondern erschütterten es tief; noch einmal wurde durch den Reichsdeputation-Hauptschluß vom 25. Februar 1803 eine Anordnung und Befestigung der Reichsverhältnisse durch die 10 Churfürsten, 127 ständichen Reichssürsten, 4 reichsständischen Grafen und 6 reichs- ständigen freien Reichsstädte versucht, die einen Länderbestand von 11,200 Q.m. mit 26'/4 Mill. Einwohnern hatten. Doch schon am 26. Dezember 1805 erfolgte die Auflösung des deutschen Reichsverbandes durch den Frieden zu Preßburg; an seiner Stelle errichtete Napoleon am 1. August 1806 zur Erreichung seiner Zwecke, zur Schmach des deutschen Volkes den von ihm ganz abhängigen Rheinbund, welchem sich nach und nach fast alle deutschen Fürsten anschlossen; nur Oesterreich, Preußen, Braunschweig und Holstein schlossen sich nicht an, die Fürsten von Hessen-Kassel, Nassau, Oranien und Braunschweig-Wolfenbüttel wurden aus ihren Ländern ver- trieben, diese mit dem unter Napoleons Bruder Hieronymus stehenden Königreich Westphalen vereinigt, die Churfürsten von Baiern und Sachsen und der Herzog von Würtemberg wurden Könige, die Markgrafen von Baden, die Landgrafen von Hessen Großherzöge, mehrere Großherzogthümer dieser Zeit haben aufgehört; im Ganzen ge- hörten 4 Könige, 5 Großherzöge, 11 Herzöge, 15 Fürsten und die Stadt Lübeck, zu- sammen mit 5384 Q. M. und 13 */2 Mill. Einwohnern zum Rheinbünde. 1) Der österreichische Kreis: Oesterreich, Steiermark, Kärnthen, Krain, oster. Friaul und Triest; die gefürstete Grasschaft Tyrol; Vorderösterrcich oder oster. Breißgau, Burgau, Nellenburg, Coustanz, Ravensburg, Vorarlberg. 2) Der bürg un dische Kreis: die Her- zogthümer Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern, Flandern, Hennegau und Ramur; beide Kreise gehörten dem Hause Oesterreich. 3) Der westphälische Kreis sehr zusammengesetzt: die Hochstister und Bisthümer Münster, Paderborn, Lüttich, Osnabrück, die Abteien Corbei, Stadio, Malmedy, Werden, Corneliusmünster, Esten, Herford; die Herzogthümer Cleve, Jülich, Berg, die Fürstenthümer Minden, Verden, Nastau, Ostfriesland, Mors und Geldern, und eine Menge Grafschaften und Herrschaften; seine äußersten Grenzlander im In Ostfriesland, am linken Rheinuser Jülich, jenseits der Weser Verden und im 8 die Grafschaft Wied. 4) Der nieder- ober churrheinische Kreis enthielt die Churstaaten Mainz, Trier, Köln und die Rheinpfalz, das Furstenthum Aremberg und einige Grafschaften. 3) Der oberrheinische Kreis erstreckte sich von Basel über das Elsaß, Zweibrücken, Spcier, Worms, Frankfurt, Hanau, Hesten bis zum Bisthum Paderborn, und enthielt mehrere Hochstifter und Fürstenthümer, die Landgraf- schasten Hesten, sehr viele Graf- und Herrschaften und die freien Städte Worms, Speier, Frank- furt, Friedberg, Wetzlar; unter den Fürsten und Herren war der Landgraf von Hessen-Kastei der mächtigste. 6) Der schwäbische Kreis lag zwischen Lech, Bodensce, Oberrhein und dem Maingebiet, er war unter allen Kreisen am meisten zertheilt, die mächtigsten Herren waren die Herzöge von Würtemberg und die Markgrafen von Baden; hier lagen allein 31 freie Reichs- städte. 7) Der bairische Kreis bestand aus dem Hcrzogthum Baiern, der Oberpsalz, dem Erzbiöthum Salzburg, den Bisthümern Regensburg und Passau mit der freien Reichsstadt Re- gensburg. 8) Der fränkische Kreis enthielt das Maingebiet mit Ausschluß seines untern Theils, nebst einzelnen Theilen des Weser- und Donaugebiets; die Hochstister Bamberg, Würz-

6. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 691

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
691 Europa. Deutschlands politische Verhältnisse. englischen Interesse dem allgemein deutschen zu, so würde es bald einer noch großem Entwickelung entgegen gehen. Viel ist zur Einigung und Einheit Deutschlands durch den Zollverein geschehen, der einen Lebenspunkt der deutschen Volksthümlichkeit berührt, Deutschland einer großem politischen Entwickelung entgegen führt. Es regieren in Deutschland 1 Kaiser: Oesterreich; 5 Könige: Preußen, Baiern, Hannover, Sachsen, Würtemberg; 7 Großherzöge: Baden, Churheffen, Grvßh. Hessen, Meklenburg-Schwerin und Meklenburg-Strelitz, Oldenburg, Weimar; 7 Herzöge: Nassau, Braunschweig, die 3 Herzöge von Sachsen: Altenburg, Coburg-Gotha, Meiningen-Hildburghausen, die 2 Herzöge von Anhalt: Dessau und Bernburg; 10 Fürsten: Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, die Fürsten Reuß älterer und jüngerer Linie, und Liechtenstein; ferner haben 2 außerdeutsche Könige deutsche Bundesstaaten inne, der der Niederlande das Großherzogthum Luxemburg, der von Dänemark das Herzogthum Holstein-Lauenburg; Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M. sind freie Städte. §. 79. Die zu Wien entworfene deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815, die Schlußakte vom 8. Juni 1820, die 6 Artikel vom 28. Juni 1832 bilden die Grundlage, enthalten die politischen Bestimmungen für den deutschen Bund. Ihre Hauptpunkte sind: sein Zweck ist Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutsch- lands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte, und verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundesakte unverbrüchlich zu halten. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch die Bundesversammlung besorgt, in welcher alle Glieder desselben durch ihre Be- vollmächtigten theils einzelne, theils Gesammtstimmen folgendermaßen, jedoch unbe- schadet ihres Ranges führen. Oesterreich, Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, Baden, Chur- hessen, Großherzothum Hessen, Dänemark wegen Holstein, die Niederlande wegen Luxemburg, also 11 Fürsten, haben jeder 1 Stimme. 1 Kollektivstimme haben die großherzoglich und herzoglich sächsischen Häuser; Braunschweig und Nassau; die beiden Meklenburg, Oldenburg, die Anhalt und Schwarzburg; ferner die Fürsten Liechtenstein, beide Hohenzollern, beide Reuß, beide Lippe und Waldeck, und endlich die 4 freien Städte: Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg, also 6 Kollektiv-, im Ganzen 17 Stimmen. Oesterreich hat bei den Bundesversammlungen den Vorsitz; jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vorschlag zu bringen, und der Vorsitzende ver- pflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfcist der Berathung zu übergeben. Wo es auf Abfassung und Abänderung von Grundgesetzen des Bundes, auf Beschlüsse, welche die Bundesakte betreffen, auf organische Bundeseinrichtungen und auf gemeinnützige Anordnungen sonstiger Art ankommt, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum, wobei jedoch mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Größe der einzelnen Bundesstaaten folgende Berechnung und Vertheilung der Stimmen verab- redet ist: Oesterreich, Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover und Würtemberg haben jedes 4 Stimmen. Baden, Churf. Hessen, Großh. Hessen, Holstein, Luxemburg 3; Braunschweig, M. Schwerin, Nassau, jedes 2; die übrigen Staaten, jeder 1 Stimme, alle zusammen 69 Stimmen. Alle Beschlüsse werden sowohl in der engem Versammlung als im Plenum nach

7. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 695

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Das Königreich Preußen. Lage, Form und Größe 695 Holstein-Lauenburg, die beiden Lippe, Waldeck, Churhessen, Luxemburg, Nassau, Sachsen-Weimar, S. Coburg-Gotha, S. Meiningen-Hildburghausen, S. Alten- burg, die beiden Reuß, die beiden Schwarzburg, die beiden Anhalt, das Königreich Sachsen, also im Ganzen 27, Norddeutschland an; Oesterreich, Baiern, Würtemberg, Hohenzollern Hechingen und Sigmaringen, Liechtenstein, Baden, Großh. Hessen, H. Homburg, Frankfurt a.m, also 10, sind die süddeutschen Staaten. Norddeutsch- land ist demnach weit mehr als Süddeutschland in einzelne Staaten zertheilt, am größten ist die politische Zertheilung zwischen Harz und Thüringerwald bis zum Wester- wald hin. Wir gehen zur Betrachtung der einzelnen Staaten über. A. Die norddeutschen Staaten. i. Aas Königreich Preußen. §. 1. Lage. Preußen ist der Hauptstaat von Norddeutschland; hier liegt sein Staatsgebiet zwischen 23'/2 und 40 '/2 0 östl. Lange, zwischen 49 und 560 nördl. Breite; ein kleiner abgetrennter Staatstheil, Neuenburg, liegt in der Schweiz zwischen 24 — 25 0 östl. Lange, unter dem 49.0 nördl. Breite. Preußen hat kein zusammen- hängendes Staatsgebiet, es besteht in seiner Hauptmasse, den kleinen Landestheil Neuenburg ausgenommen, aus 2 Haupttheilen und mehrern kleinern Landestheilen, die als Enklaven oder Einschlüsse in fremden Landesgebieten liegen, während auch fremde Staatsgebiete als Enklaven vom preußischen eingeschlossen sind. Der größere Haupttheil ist der No von Deutschland, der kleinere sein Nw, zwischen beiden liegen andere deutsche Staatsgebiete. Diese eigenthümliche, auf den ersten Anblick unvortheilhaft erscheinende Bildung des Staatsgebiets ist für Preußens Entwickelung wichtig geworden; sie hat Preußen mit den meisten übrigen deutschen Staaten in Be- rührung und Verbindung gesetzt, eine Wechselwirkung hervorgerufen, der Preußen zum Theil seinen größern Einfluß auf Deutschland und dessen Einigung verdankt. Preußen steht mit allen deutschen Staaten in Verbindung, außer mit Würtemberg, Baden, beiden Hohenzollern, Liechtenstein, Holstein, den 4 freien Städten; außerdem grenzt es im 0 an Rußland, im W an die Niederlande, Belgien und Frankreich, durch Neuenburg steht es mit der Schweiz in Verbindung, die Ostsee trennt und verbindet es mit Schweden und Dänemark, (sein Handel weist es auf England, gering ist die Verbindung mit Italien, Spanien, Portugal, Türkei, Griechenland). Die einzelnen Grenzstaaten und ihre Lage sind leicht aus der Betrachtung guter Land- karten zu ersehen. Die Grenzlinie ist ohne die der Enklaven 900 Meilen lang, mit den Enklaven weit größer. Eine fürwahr für das Staatsgebiet sehr große Grenzlinie, die nur wenige natürliche Bollwerke gegen das Eindringen von Feinden besitzt; möge Preußen das beste Bollwerk des Volkes Liebe und Treue zu König und Vaterland fort und fort verbleiben! §.2. Form und Größe. Der Osttheil des Staatsgebiets gleicht in seiner horizontalen Umrandung einem unregelmäßigen, fliegenden Adler: die Krone ist die Insel Rügen, der Kopf Pommem, die Brust Brandenburg, der ausgebreitete Ostflügel 45*

8. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 833

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
833 Europa. Daß Königreich Preußen. Kanton Neuenburg und Valendiß. mit Bilder-, Bücher-, Waffen- und andern Sammlungen, Gymnasium und Gewe> beschule. Josephßlust, fürstl. Jagdschloß. In zig ko feil, schöne Parkanlagen. Habsthal, Schul- lehrcrseminar, Blinden- und Taubstummenanstalt. Haigcrloch, Stadt a. d. Eiach, Schloß auf steilem Berge, 1400 E. Trochtelfingen, Stadt. Hauptort der fürstl. Fürstenbergischen Standeöherrschaft, nahebei der Sauerbrunnen Im mau. Gamertingen, Stadt a. d. Lauchart, schönes Schloß, 1000 E. Hcttingcn, Sladt a. d. Lauchart, Felseuschloß, jetzt Scideufaviik. Beringen, Stadt a. d Lauchart,' 800 E, die großen Ruinen deß gletchuamigeu Schloffeß, aus welchem daß preuß. Kön'gdhauß weiblicher Seitß stammt, und woher sich der König von Preußen auch Graf von Beringen nennt. Bingen, Mrktfl. a. d. Lauchart, 800 E., mit dem Schloß Hornstein, worin jetzt daß Straf- un* Arbeitshaus und das Eisenwerk Lauchart- thal. Glatt, Mrktfl. a. d. Glatt, Schloß, Schwefelbad. Ostrach a. d. Ostrach, Mrklsi., Hauptort der Thuen und Toxischen Standeßherrschast. Straßberg, Felsenschloß und Dorf. 9. Das Fürstenthum oder der Schwerzerkanton Neuenburg und Balendis oder Neufchatel und Balengin. Früher eine alte Grafschaft unter französischen Grafen, seit dem westphälischen Frieden selbstständiges Fürstenthum, das 1707 durch die oranifche Erbschaft als Fürsten; thum in preußischen Besitz unter Friedrich I. kam, dessen Mutter aus dem Hause Oranien stammte. 1805 wurde es von Frankreich an sich geriffelt, Napoleon schenkte es später dem Marschall Berthier; doch hat die Mehrzahl der Bewohner ihre Anhang; lichkeit an das preuß. Königshaus treu bewahrt, das Bild des Königs von Preußen war an vielen Orten anzutreffen. Im Jahre 1814 wurde es wieder mit Preußen vereinigt, deffen Könige viel für dieses Land gethan, die Einkünfte aus demselben nur für dasselbe verwendet haben. Die in neuester Zeit erregten Schweizer Wirren haben Neuenburg zeiträumlich von Preußen losgerissen, noch ist es aber durch tausend Bande und treue Herzen mit Preußen verbunden; seine von Tausenden treuer Herzen erwünschte baldige Wiedervereinigung mit ihm steht zu erwarten. Der in 17 Iurisdictions;Bezirke getheilte Kanton enthält 13,95 Um. mit 71,000 E. (1850), wovon 45,500 Kantonsbürgcr, 10,000 andere Schweizer, 15,500 Ausländer, 6000 Katholiken, 65,000 Reformirte sind. Die Bevölkerung in steigender Zunahme begriffen. Die Oberflächen verhält Nisse werden durch den Jura bestimmt, der Neuen- bürg seiner ganzen Länge nach durchzieht, und es in ein Gebirgsland mit mehrern Parallelgebirgszügen und dazwischen liegenden Thälern verwandelt. Zunächst sind drei Hauptgebirgsketten zu unterscheiden, die unter einander gleichlaufend 8 W Richtung haben, zwischen dem Neuenburger See und dem Doubs liegen. Die Xv Kette gehört zum allergrößten Theil Frankreich an und bildet vorwaltend bewaldete Längsrücken, die Mittelkette trennt die Längenthäler von Chaux de Fonds bis Ehaux du Milieu und Brevine einerseits, von la Sagne und Val de Travers andrerseits, ihre bedeutendsten Höhenpunkte sind Som Märtel 4082, les Grandes Ioux3980', Cret d'ourra, Ours, les Fontenettes; die 0kette ist die bedeutendste, sie beginnt im 1x0 mit dem Chasseral 49555 der bedeutendsten Erhebung des Landes, und setzt über den 4356' h. Mont d'amin, zum 4381' h. Rangkopf, Tete de Rang, den 4434' h. Racine zum 4510' h. Ereux du Vent oder Windloch fort, dessen Felsenwände sich 1100' h. erheben, dessen Gipfel eine weite Fernsicht über den zu Füßen liegenden Ncuenburger See bis zum Montblanc eröffnet; weiter nach 0 liegt die Vorkette Chaumont mit ihrem langen, 3608' ff Bergrücken. Diese Vorkette wird zwischen dem Ruz- und Seethal durch eine Klus geöffnet, aus welcher der Seyon herausschäumt, wo das Schloß Valendis oder Valangin auf einem losgerissenen Felsen steht. Auch die 3 Hauptketten sind von Klüsen durchbrochen, die östliche durch den Engpaß Clusette mit den Trümmern der Burg

9. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 811

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Das Königreich Preußen. Rhelnprobinz. 811 zu bemächtigen, von der reichen Vergangenheit zeugen die alten Städte mit ihren Pracht- Bauwerken und Kunstgegenständen, in der Gegenwart hat sich hier, wie nirgends, unter dem fördernden Schutze des preußischen Königshauses das Fabrikleben zu hoher Blüthe nach vielen Richtungen hin ausgebildet. Sie besteht aus sehr verschiedenen Gebietstheilen, von denen mehrere schon seit mehr als einem Jahrhundert dem preußischen Königshause angehörten, nach der fran- zösischen Revolution und nach dem Tilsiter Frieden von Preußen getrennt, nach 1814 wieder nebst andern Gebietstheilen dem preuß. Staate verbunden wurden. Die altern preuß. Gebietstheile sind das Herzogthum Cleve seit 1609 durch die Clevesche Erbschaft, das Fürstenthum Meurs seit 1702, Obergeldern seit 1713 und 14, die Grafschaften Essen, Verden und Elten; 1814 und 15 traten außerdem hinzu: die Herzog- thümer Berg und Jülich, die Reichsstädte Köln, Aachen und Wetzlar, die Erz- bisthümer Köln und Trier, die Gebiete mehrerer frühern Reichsfürsten, den Fürsten von Wied, Solms (Braunsfels, Lych,Hohen-Solms) und eine Menge Grafschaften und kleinerer Gebiete, so daß die jetzige Rheinprovinz aus 97 verschiedenen Lander- gebieten besteht. 487„4 Um., 1831 mit 2,288,569, 1840: 2,550,553, 1849: 2,811,172, gegenwärtig wohl über 3 Mill. Einw., 1825 mit 4443, 1849 mit 5771 E. auf die □M., jetzt wohl über 6000; kein deutscher Staat außer Baiern und Oesterreich hat eine so große Bevölkerung, keine andere Provinz eine so große Volksdichtigkeit, (Schlesien mit 4128, Westphalen 3981, Sachsen 3857, Brandenburg 2900, Posen 2520, Preußen 2111, Pommern 2077 auf Ihm.) Die Oberfläche ist zum größten Theile Gebirgs-, zum kleinsten Flachland. Hundsrück und Eifel sind die Gebirge der linken, Westerwald und das sauer- ländische Gebirge auf der rechten Rheinseite; an das zweite Gebirge schließt sich im Nw das hohe Veen, ein Hochmoor an. Rhein, Mosel, Nahe und Saar um- fließen den Hunds rück, der vorherrschend Plateaucharakter mit 1300' mittler See- höhe hat; der 2405' h. Hochwald, der 2375' h. Jdarkopf sind seine höchsten Punkte; er ist vorherrschend waldbedeckt. Die Eifel, im N der Mosel, ein wildes, im Ganzen unfruchtbares, vielfältig von Thälern durchbrochenes Hochplateau, auf welchem sich mehrere Gruppen kegelförmiger Berge erheben, eine Anzahl kefselartiger Vertiefungen, Mare genannt, hinabsenken; die höchsten Kuppen, Hohe-Acht 2421, Nürburg 2207, Kelberg 2151', liegen an den Quellen der Ahr, Roer, Kill, Prüm, Our, die nach allen Himmelsgegenden abfließen; die Kegelberge bestehen aus basaltischen und lavaartigen Massen, welche den Schiefer, die Hauptmasse der Eifel, durchbrechen; überall Spuren früherer vulkanischer Thätigkeit; viele Mineralquellen, dann und wann leichte Erd- erschütterungen. — Das hohe Veen, ein kahler, unfruchtbarer, gegen 2000' h., 4 — 5 M. l. Gebirgsrücken, eine der traurigsten Gegenden Deutschlands, ohne Wald, ohne Wiese, nur Haide- und Torfkräuter, bis 16' mächtige Torflager. Zwischen Rhein und Erft zieht das Vorgebirge, ein schmal fortlaufender Höhenzug; nach N geht die Eifel durch fruchtbares Hügelland allmälig in die niederländische Ebene über. Das prächtige Rheinthal mit der großen Menge seiner Naturschönheiten, seinem reichen Anbau, seinen vielen und zum Theil großen Städten und Dörfern, trennt das west- rheinische vom oftrheinischen Gebirgslande, welches, von geringer Höhe, fast die ganze rechte preußische Rheinseite erfüllt, einen schönen Wechsel angenehmer Berglandschaften und gewerbfleißiger Thäler bildet, und zum großen Theil zum Wester- walde und dem sauerländischen Gebirge gehört; meist breite, von Querthälern durchfurchte Gebirgsrücken, die in der Nähe des Rheins 900—1000, weiter im O

10. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 852

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
852 Europa. Das Königreich Hannover. 2) Das Fürstenthum Ratzeburg, das Gebiet des vormaligen gleichnamigen Bisthums umfassend, im Nw der Meklenburger Lande, im 0 des Ratzeburger Sees gelegen, vom Lübecker und Lauenburger Gebiet im W begrenzt. Die Oberfläche mehr hüglig als eben, sehr fruchtbar; mehrere Hügelreihen durchziehen die Nhälfte, der 8theil ist mehr eben und hat mehrere Seen. Schöneberg, bormalö Bischoföresidenz, 1700 ®.( freundlich gebaut, in fiuchtbarer Land« chaft gelegen, lebhafter Verkehr, große Stadtkirche. — Stadtantheil Ratzeburg, von der Stadt Ratzeburg, die auf einer Insel liegt und zum größten Theil zu Lauenburg gehört, ist nur der Dom Hof und Palm berg mit der Domkirche, der Probstei, dem Bischofshause und mehrere Pnvathäuser Meklenburger Gebiet Der Dom eines der ältesten und schönsten Bau« Werke in ^Deutschland, byzantinische Bauart, l hohes Haupt-, 2 kleinere Nebenschifft, 225' l., 79' br., 111' im Kreuz hoch, I Thurm; Hochaltar von Marmor und Alabaster; alteö geschnitztes Kreuz, silberne Chiistusstatue, 2 t Pfv. schwer, die darum gestandenen Apostel auö Silber sind 1830 gestohlen worden, welche zusammen 76'/, Pfv. wogen; viele Lcichensteine; alteö Refec- torium, Domhof mit Domschule, Bischoföhauö, Probstei; auf dem Palmberge daö Herrenhaus. 5 Vogteien; Schönbcrg, Ruperödorf, Stove, Schlagödorf, Mannhageu. 4. Das Königreich Hannover. §. 1. Lage, Gliederung, Grenzen, Größe. Hannover, zwischen 51 und 54 0 Nbr., zwischen 24'/3 und 29 '/3 0 Olänge gelegen, bildet mit Holstein, Olden, bürg, den Gebieten der freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen, mit dem Herzog, thum Braunschweig, den herzoglich Anhaltinischen und den fürstlich Lippeschen Ländern die Mitte von Ndeutschland, mit Holstein und Oldenburg das östliche oder deutsche Nordseeküstenland und die Mitte des norddeutschen, von Harz und dem nördlichen Wesergebirge im 8 begrenzten Tafellandes. Es hat kein zusammenhängendes, sondern ein mehrfach gegliedertes Staatsgebiet; zunächst besteht es aus einem überwiegend großen und einem, davon südlich gelegenen, weit kleinern Haupttheil; beide sind durch herzogt. Braunschweigsches Staatsgebiet von einander getrennt; am kleinern Südtheil liegen mehrere kleinere Gebietstheile oder Enklaven, von preußischen, braunschweigschen und lippischen Landestheilen umschlossen; dagegen liegen auch mehrere preußische und braunschweigsche Enklaven im südlichen Haupttheil, und ein ganzer Staat, das Großherzogthum Oldenburg, wird, im N von der Nordsee bespült, von Hannover im W, S und O umschlossen. In der Nähe des Dümmersees tritt das Oldenburger Gebiet bis auf Meilenweite dem preußischen Gebiet nahe, wodurch eine Gebietsenge gebildet wird, welche das von Oldenburg im W gelegene kleinere Whannover mit dem davon östlich liegenden weit größern 0han- nover verbindet, während 8hannover durch das Braunschweiger Gebiet von dem übrigen Staatsgebiet getrennt ist. Holstein, Hamburg, Meklenburg begrenzen im No, die preußischen Provinzen Brandenburg und Sachsen und das Herzogthum Braunschweig im 0, Braunschweig, der Wtheil der preußischen Provinz Sachsen, Churhessen, die Fürstenrhümer Lippe und Waldeck, und die preußische Provinz Westphalen im 8, das Königreich der Nieder- lande im W; irrt Innern begrenzt Oldenburg und das Staatsgebiet der freien Stadt Bremen. Mannigfaltig gestaltet ist die Grenzlinie, mannigfaltig die Form des Staats- gebiets. Elbe und Weser und Nordsee bilden auf Strecken die natürlichen Grenzen. — Das Staatsgebiet ist 698,05 Ihm. groß, seiner Größe nach das 4te Glied im deutschen Staatenbunde.
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